Hecken und Sträucher fit fürs Frühjahr machen

Rückschnitte noch bis Ende Februar erlaubt, danach beginnt die Schutzzeit

Über der Fahrbahn müssen Äste oder Hecken in einer Höhe bis 4,50 Metern entfernt werden, über Geh- und Radwege bis 2,50 Meter. ©: Stadt Vreden

Hecken, Sträucher und andere Gehölze dürfen nur noch bis Ende Februar zurückgeschnitten werden. Ab dem 1. März gilt die gesetzliche Schonfrist bis zum 30. September. In diesem Zeitraum ist es nicht erlaubt, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze erheblich zu kürzen oder auf den Stock zu setzen. Zulässig bleiben lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit.

Der Spätwinter eignet sich besonders gut für einen Rückschnitt, da sich die Pflanzen noch in der Winterruhe befinden. Starke Rückschnitte, beispielsweise das vollständige Zurücksetzen von Hecken auf den Stock, also knapp über dem Boden abzuschneiden, müssen daher bis Ende Februar abgeschlossen sein.

Die Regelung dient dem Schutz der heimischen Vogelwelt. Viele Vogelarten beginnen bereits im März mit der Suche nach geeigneten Nistplätzen in Hecken und Sträuchern. Auch bei zulässigen Pflegeschnitten sollte daher stets sorgfältig geprüft werden, ob sich Nester in den Gehölzen befinden.

Unabhängig von der Schonfrist sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer verpflichtet, für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Ein- und Ausfahrten, Straßen, Geh- und Radwege müssen ganzjährig sicher und uneingeschränkt nutzbar sein. Die Sicht auf Verkehrszeichen darf nicht verdeckt sein. Geh- und Radwege müssen in voller Breite begeh- und befahrbar bleiben. Zudem müssen Straßen für Müllabfuhr, Feuerwehr und Rettungsdienste jederzeit frei passierbar sein.

Ragen Äste oder Hecken zu weit in den Verkehrsraum hinein, kann dies Fahrzeuge behindern oder sogar beschädigen. Um dies zu vermeiden, ist das sogenannte Lichtraumprofil freizuhalten. Über der Fahrbahn ist eine lichte Höhe von 4,50 Metern einzuhalten, über Geh und Radwegen 2,50 Meter.

Für den ordnungsgemäßen Rückschnitt von Hecken und Bäumen sind die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Stadt Vreden bittet daher alle Vredenerinnen und Vredener, ihre Zuwegungen und angrenzende Gehölze rechtzeitig zu überprüfen und erforderliche Rückschnitte fristgerecht durchzuführen. So wird ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Natur sowie zur Sicherheit des Verkehrs im Stadtgebiet

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