Kreis Borken setzt Förderung für ältere Photovoltaik-Anlagen fort

Ab sofort sind PV-Anlagen aus dem Jahr 2007 förderfähig – Zuschüsse für Umstellung auf Eigenverbrauch möglich

Der Kreis Borken setzt die Förderung für ältere Photovoltaik-Anlagen fort - ab sofort sind PV-Anlagen aus dem Jahr 2007 förderfähig.

Gute Nachrichten für Photovoltaik-Pioniere im Westmünsterland: Der Kreis Borken unterstützt auch künftig den Weiterbetrieb älterer Photovoltaik-Anlagen. Der Kreistag hat beschlossen, das erfolgreiche Förderprogramm im Rahmen der „Allianz für Klimaschutz“ angepasst bis Ende 2026 fortzuführen. Neu ist: Ab sofort können auch Besitzerinnen und Besitzer von PV-Anlagen, die im Jahr 2007 in Betrieb genommen wurden, profitieren. Das war bislang nur bei noch älteren PV-Anlagen möglich. Gefördert wird die technische Umstellung der Anlagen auf Eigenverbrauch. Hintergrund ist, dass die EEG-Förderung für ältere PV-Anlagen ausläuft, die unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fielen. Mit dem Zuschuss möchte der Kreis Borken einen Anreiz schaffen, diese PV-Anlagen weiterhin wirtschaftlich und klimafreundlich zu betreiben. Der Zuschuss erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung und beläuft sich auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch auf 1.000 € pro PV-Anlage. Voraussetzung für die Antragstellung sind lediglich ein Nachweis über das Inbetriebnahmedatum der PV-Anlage sowie das Angebot eines Fachbetriebes für die geplante Umstellung. Insgesamt sind für das Förderprogramm in diesem Jahr bis zu 70.000 € vorgesehen. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach dem sogenannten „Windhundverfahren“ – also in der Reihenfolge der Antragseingänge. Für die Umsetzung haben Antragstellende dann Zeit bis zum 31. Dezember 2027.

Antragstellung ab sofort möglich
Die Änderungen treten ab sofort in Kraft – auch die Antragstellung via Online-Formular ist nun möglich. Interessierte finden hierzu auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/pv-altanlagen weitere Infos und den Link zum Online-Antragsformular. Die Antragstellung, das Einreichen der notwendigen Unterlagen und die Abwicklung der Förderung erfolgen ausschließlich digital.

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