Ab 22. Juli 2026 – Verbot der Wasserentnahme auch aus der Ahauser Aa, der Berkel, der Dinkel, der Schlinge und den weiteren Oberflächengewässern in ihren Einzugsgebieten sowie dem Einzugsgebiet der Lippe im Kreis Borken

Niedrigwasser und hohe Temperaturen gefährden weiterhin die Lebensgrundlage von Tieren und Pflanzen

Nachdem bereits seit dem 1. Juli 2026 ein Wasserentnahmeverbot für die Bocholter Aa und die weiteren Oberflächengewässer in ihrem Einzugsgebiet im Kreis Borken gilt, erlässt der Kreis Borken nun eine weitere Allgemeinverfügung: Ab dem kommenden Mittwoch (22. Juli 2026) ist es im Kreisgebiet auch untersagt, Wasser aus der Ahauser Aa, der Berkel, der Dinkel, der Schlinge und den weiteren Oberflächengewässern in ihren Einzugsgebieten sowie dem Einzugsgebiet der Lippe zu entnehmen. Das besagt die weitere „Allgemeinverfügung“, die die Kreisverwaltung Borken jetzt als zuständige Wasserbehörde erlassen wird. Diese Verfügung ist zunächst ebenfalls befristet bis zum 31. Oktober 2026. Anlass für die drastische Maßnahme ist die weiterhin zunehmende Trockenheit in der Region. Da eine Änderung der Situation derzeit nicht absehbar ist, besteht die Gefahr, dass der bereits stark belastete Naturhaushalt nachhaltig gestört wird und die Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen bedroht sind. Die weitere Entnahme von Wasser aus den betroffenen oberirdischen Gewässern würde die negative Entwicklung noch erheblich verstärken.

Das Verbot gilt sowohl für den Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch als auch für die bestehenden Erlaubnisse zur Entnahme von Wasser aus der Ahauser Aa, der Berkel, der Dinkel, der Schlinge und den weiteren oberirdischen Gewässern ihrer Einzugsgebiete sowie dem Einzugsgebiet der Lippe im Kreis Borken. Verboten ist damit nicht nur das Entnehmen von größeren Wassermengen beispielsweise zur Feldberegnung, sondern auch die Entnahme kleinerer Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.

Auf diese Weise sollen die durch die Trockenheit schon sehr „gestressten“ Gewässer vor zusätzlichen Beeinträchtigungen infolge einer Verringerung der Wasserführung geschützt werden. Insbesondere an kleinen Gewässern besteht durchaus die Möglichkeit, dass Wasserentnahmen dazu führen, dass Tiere verenden.

Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird vom Kreis Borken überwacht. Verstöße gegen das Verbot werden geahndet und können im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt werden.

Zum Hintergrund:
Der Kreis Borken beobachtet regelmäßig mehrere wasserwirtschaftlich relevante Parameter, um den aktuellen Zustand des Wasserhaushaltes festzustellen und zu bewerten. Hierbei werden unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt: Niederschlagsdaten, Bodenfeuchte, Grundwasserentwicklung, Pegeldaten und Wetterprognosen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ergibt die Auswertung der relevanten Daten, dass zum Schutz des Wasserhaushaltes der Erlass einer weiteren Allgemeinverfügung für die Ahauser Aa, die Berkel, die Dinkel, die Schlinge und die weiteren Oberflächengewässer in ihren Einzugsgebieten sowie dem Einzugsgebiet der Lippe im Kreis Borken erforderlich ist, um weitere nachteilige Entwicklungen durch eine Wasserentnahme aus Oberflächengewässern zu verhindern. Das jeweilige Einzugsgebiet umfasst dabei alle Flächen, auf denen Niederschläge fallen und von denen das Wasser – über direkte und indirekte Wege – in das Hauptgewässer (hier: Ahauser Aa, Berkel, Dinkel, Schlinge und Lippe) abfließt.

Aufgrund der unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen in den vergangenen Wochen und der hohen Temperaturen sowie der daraus resultierenden zunehmenden Bodentrockenheit haben sich auch in der Ahauser Aa, der Berkel, der Dinkel, der Schlinge und ihren Zuflüssen sowie den Zuflüssen der Lippe im Kreis Borken konstant sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Stellenweise sind Gewässer bereits trockengefallen. Der für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserzu- und -abfluss ist daher nicht mehr flächendeckend gewährleistet.

Selbst trotz lokaler Regenfälle werden die Pegelstände weiterhin sinken, da der Niederschlag überwiegend von der Vegetation aufgenommen wird und nicht zum Abfluss kommt bzw. nur sehr kurzfristig zu einer Erhöhung des Abflusses in den Gewässern führt. Die geringen Abflussmengen gefährden den Wasserhaushalt in Menge und Güte sowie die Flora und Fauna der oberirdischen Gewässer. Bei anhaltenden niedrigen Wasserständen oder einem Absinken der Wasserstände ist eine weitere Verschlechterung der ökologischen und chemischen Gewässerzustände und somit eine nachhaltige Schädigung des Gewässerökosystems zu erwarten. Vor allem ist die natürliche Selbstreinigungskraft der Gewässer infolge der niedrigen Wasserstände und der damit verbundenen Reduzierung der Sauerstoffzufuhr bei steigender Wassertemperatur erheblich beeinträchtigt.

Bereits seit dem 1. Juli 2026 gilt ein Wasserentnahmeverbot für die Bocholter Aa und die weiteren Oberflächengewässer in ihrem Einzugsgebiet im Kreis Borken. Da inzwischen auch weitere Gewässer im Kreisgebiet drohen den Niedrigwasserstand zu erreichen, ist der Erlass einer weiteren Allgemeinverfügung zum Schutz des Wasserhaushalts erforderlich.

Wappen des Kreises Borken

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