Am 25. Februar 2026 hat der Rat der Stadt Vreden einstimmig den Erlass der Hebesatzsatzung für das Jahr 2026 beschlossen. Mit dieser Satzung wird die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) verbindlich festlegt.
In unregelmäßigen Abständen werden die Amtsblätter der Stadt Vreden veröffentlicht. Sie sind beim Bürgerbüro im Rathaus erhältlich und auch auf der städtischen Internetseite www.vreden.de abrufbar. Zudem kann man sich regelmäßig per E-Mail über das Erscheinen eines neuen Amtsblattes benachrichtigen lassen.