Wunschkennzeichen bequem und von Zuhause aus eigenständig reservieren und verlängern: Diesen neuen Online-Service bietet die Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Borken für alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Mai 2026 an. Die Zahlung der anfallenden Gebühren für die Reservierung oder Verlängerung kann dann direkt online erfolgen. Die Bezahlung der Reservierungsgebühr am Schalter in der Zulassungsstelle ist somit nicht mehr erforderlich. Der neue Service ist über www.kreis-borken.de/wunschkennzeichen zu finden. Dort stehen zudem weitere Informationen rund um das Thema „Wunschkennzeichen“ zur Verfügung. Mit Einführung des neuen Online-Services entfällt zukünftig jedoch die Möglichkeit, Wunschkennzeichen telefonisch zu reservieren oder bestehende Reservierungen telefonisch zu verlängern. Wichtig: Für Bürgerinnen und Bürger, die keine Möglichkeit haben, den Online-Service zu nutzen, besteht weiterhin die Option, im Rahmen eines Zulassungsvorgangs vor Ort in der Kfz-Zulassungsstelle ein Wunschkennzeichen auszuwählen. Wichtiger Hinweis zur Kennzeichenreservierung im Zusammenhang mit i-Kfz-Verfahren: Die Auswahl eines Kennzeichens als sogenanntes „Verbleibskennzeichen“ (z. B. im Rahmen einer Abmeldung über das i-Kfz-Portal) ist nicht gleichzusetzen mit einer Wunschkennzeichenreservierung. Die Verbleibskennzeichenauswahl bedeutet, dass das Kennzeichen beim bisherigen Fahrzeug verbleibt und nicht auf ein neues Fahrzeug übertragen werden kann. In der Regel bleibt bei der Abmeldung eines Fahrzeugs über i-Kfz das Kennzeichen für etwa einen Monat für die bisherige Halterin oder den bisherigen Halter reserviert.
