Feldvogel-Inseln im Acker

Förderangebot des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn in der Brutphase der Feldvögel die landwirtschaftlichen Flächen zur Einsaat vorbereitet werden, gehen bei der flächigen Bodenbearbeitung leider viele Gelege verloren.

Mit dem einsetzenden Frühling beginnt die Brutzeit der heimischen Vögel. Auch Feldvögel wie zum Beispiel Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn können dann auf und über zahlreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen bei der Balz beobachtet werden. Kiebitz und Co. mögen vor allem im Frühjahr noch unbearbeitete Flächen, auf denen später Feldfrüchte angebaut werden. Wenn in der Brutphase der Tiere die landwirtschaftlichen Flächen zur Einsaat vorbereitet werden, gehen bei der flächigen Bodenbearbeitung leider viele Gelege verloren. Schon seit einigen Jahren gehen die Bestandszahlen der Feldvögel drastisch zurück – auch der Kreis Borken ist hier keine Ausnahme. Um dem Trend entgegenzuwirken, wird auch in diesem Jahr wieder eine einmalige Prämie im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.

Das NRW-Umweltministerium wendet sich daher an Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Ackerflächen noch nicht bestellt haben. Für die Anlage von unbewirtschafteten Teilbereichen innerhalb eines Schlages mit einer Größe von 0,5 bis 1 Hektar, einer Breite von mindestens 50 Metern und dem Verzicht auf jegliche Bearbeitung dieser Inseln ab dem 1. April bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht (spätestens bis zum 1. Oktober) wird ein Ausgleichsbetrag gezahlt. Der Betrag richtet sich in der Höhe nach der Feldfrucht, in der die Brache eingerichtet wird. So werden zum Beispiel 1.256 € je Hektar bei Silomais gezahlt, vorausgesetzt auf den Flächen befinden sich mindestens drei Feldvogelbrutpaare beziehungsweise Reviere. Bei anderen Feldfrüchten variieren die Ausgleichszahlungen.

Auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter www.bezreg-muenster.de, ist das Programm unter dem Stichwort „Feldvogelinseln“ näher erläutert. Dort sind auch die entsprechenden Anträge zu finden. Für die Beantragung einer Förderung ist ein Nachweis der Vögel auf der Fläche notwendig. Dieser wird durch die Biologische Station Zwillbrock e. V. oder durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken erbracht. Die Biologische Station erreichen Interessierte unter der Tel. 98600 oder per Mail an info@bszwillbrock.de, die Untere Naturschutzbehörde unter Tel. 02861/6817133 oder per Mail an h.loesing@kreis-borken.de.

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