Alle Personen, die in den Jahren zwischen 1999 und 2001 einen EU-Kartenführerschein erhalten haben, müssen diesen bis zum 19. Januar 2026 in einen neuen fälschungssicheren und für 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Aussehen erhalten. Um eine reibungslose Abwicklung der Anträge zu gewährleisten und die anfallende Antragsflut besser zu verteilen, empfiehlt die Borkener Kreisverwaltung eine frühzeitige Einreichung. Zudem sind alle Personen, die nach dem Jahr 1953 geboren wurden und ihren Papierführerschein noch nicht umgetauscht haben, ebenfalls zum Umtausch aufgerufen. Wer einen EU-Kartenführerschein besitzt, der später als 2001 ausgestellt wurde, ist nicht von der Umtauschpflicht betroffen. Wichtige Informationen zum Umtausch: Betroffene Personen benötigen für den Umtausch ihren alten Führerschein, ein aktuelles biometrisches Foto, den Reisepass oder Personalausweis sowie den Antrag auf die Umstellung des Papierführerscheins. Dieser kann unter www.kreis-borken.de/de/optigov/?ansicht=dienstleistung&eintrag=74 heruntergeladen werden. Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf 33 Euro. Für den Umtausch können die Kundinnen und Kunden selbst entscheiden, ob sie ihren Antrag vor Ort im Bürgerbüro ihres öffentlichen Rathauses einreichen (Besonderheiten für Bürgerinnen und Bürger aus Ahaus, Bocholt und Borken: dort über die Dienststellen des Fachbereiches Verkehr des Kreises: Ahaus: ehemaliges Kreishaus, Bahnhofstraße 93; Bocholt: Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58; Borken: Kreishaus, Burloer Straße 93), einen persönlichen Termin in Ahaus, Bocholt und Borken bei den Dienststellen des Fachbereiches Verkehr (s.o.) vereinbaren oder den Antrag per Post an den Fachbereich Verkehr, Burloer Straße 93, 46325 Borken, senden. EU-Kartenführerscheine, die in den Jahren zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, sind grundsätzlich unbefristet gültig, können jedoch in den Bürgerbüros durch einen Aufkleber zeitlich befristet werden. Durch diese Befristung kann der neue Kartenführerschein per Direktversand an die Kundinnen und Kunden nach Hause geschickt werden. Ein Folgetermin in den Dienststellen des Fachbereiches Verkehr des Kreises Borken zum Tausch des alten gegen den neuen Führerschein in Ahaus, Bocholt oder Borken ist dann nicht mehr erforderlich. Bei schriftlicher Antragstellung ist eine Befristung per Aufkleber nicht möglich, da der Führerschein in der Regel nicht im Original eingereicht wird.
Umtauschpflicht für unbefristete Kartenführerscheine
Zwischen 1999 und 2001 ausgestellte EU-Kartenführerscheine müssen bis zum 19. Januar 2026 in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden
