Grenzpendler zwischen Deutschland und den Niederlanden müssen keine Aufteilung ihrer Lohnsteuer vornehmen, wenn sie bis zu 34-mal im Jahr im Homeoffice arbeiten. Diese Bagatellgrenze hat der Bundestag am Donnerstag in Verbindung mit der Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen beiden Staaten bestätigt.
Die SPD-Abgeordnete Nadine Heselhaus begrüßt den Beschluss: „Einfachere, klare Regeln und weniger Verwaltungsaufwand. Das ist die Richtung, die ich mir insgesamt mehr wünsche in Deutschland.
Persönlich halte ich auch eine Ausweitung über die 34 Tage hinaus für sinnvoll. Mit den Niederlanden ist vereinbart, dass wir die Situation im Blick behalten und auch Fälle mit mehr Homeofficetagen besprechen werden.“
Hintergrund:
Im Verhältnis zu den Niederlanden wird die Besteuerungsbefugnis dem jeweiligen Tätigkeitsstaat zugebilligt. Es kommt grundsätzlich zu einer Aufteilung von Besteuerungsrechten, wenn die Arbeit an einigen Tagen statt im Tätigkeitsstaat im Wohnsitzstaat durchgeführt wird. So führte das Homeoffice dazu, dass bei wenigen Tagen im Homeoffice bereits ein Teil der Lohneinkünfte in Deutschland zu besteuern war. Aufgrund der Coronapandemie wurden Ausnahmen geschaffen. In einem Doppelbesteuerungsabkommen haben sich Deutschland und die Niederlande in diesem Jahr geeinigt, dass bis zu 34 Tage Homeoffice im Jahr nicht zu einer anteiligen Besteuerung im Wohnsitzstaat führen. Diese Regelung hat der Bundestag am 16. Oktober bestätigt.