Rat beschließt Haushalt 2026

Finanzielle Herausforderungen und wichtige Investitionen

Nachdem Kämmerin Gabriele Terhalle und Bürgermeister Dr. Tom Tenostendarp den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2026 im Dezember 2025 in den Rat eingebracht haben, hat der Rat in der jüngsten Ratssitzung die Haushaltssatzung mit Anlagen beschlossen. Dabei wies die Kämmerin darauf hin, dass es sich um weit mehr als einen rein zahlenorientierten Bericht handelt: „Der Haushaltsplan ist eine Gelegenheit, gemeinsam Prioritäten zu setzen, Herausforderungen anzugehen und die Weichen für die Zukunft unserer Gemeinschaft zu stellen.“ Die finanzielle Lage der Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist herausfordernd: Kostensteigerungen, zunehmende Aufgaben und weitere Herausforderungen sorgen für angespannte Haushalte der Kommunen. Kämmerin Gabriele Terhalle betonte daher, wie wichtig es sei, mit Weitsicht und Bedacht zu agieren, um eine solide finanzielle Grundlage zu sichern und gleichzeitig nachhaltige Investitionen vorzunehmen. Der Haushalt wurde in den vergangenen Jahren konsequent durch Rat und Verwaltung konsolidiert und die Aufgaben kritisch betrachtet. Dabei sind Investitionen in die Zukunft weiter im Fokus, insbesondere in die Bildung und die Infrastruktur wird weiter investiert. Neben den Investitionen muss die Stadt auch mit steigenden Umlagen und stagnierenden Einnahmen rechnen. Die Kreis- und Jugendamtsumlage erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 2 Millionen Euro, während es weiterhin keine Schlüsselzuweisungen des Landes gibt.

Sondervermögen des Bundes
Mit dem Sondervermögen des Bundes, welches der Bundestag im September 2025 beschlossen hat, hat der Bund eine kleine Entlastung für die Kommunen geschaffen. Nordrhein-Westfalen erhält 21,1 Milliarden Euro für Land und Kommunen. Bis 2036 kann Vreden davon 11,4 Millionen Euro nach Bedarf abrufen. Das Geld kann nicht pauschal abgerufen, sondern muss entsprechend des „NRW-Plans“ der Landesregierung projektbezogen eingesetzt werden. „Mit den Mitteln finanzieren wir einen Teil der Investitionen unserer insgesamt 91,3 Millionen Euro umfassenden angedachten Zukunfts-Projekte“, fasst Kämmerin Gabriele Terhalle zusammen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. März 2026 wird über die Verteilung des Geldes auf die Projekte entschieden. „Mit der Verabschiedung dieses Haushalts können wir weiter für unsere lebendige und zukunftsfähige Stadt arbeiten. Wir investieren in Bildung, Infrastruktur und Innovation, stärken den sozialen Zusammenhalt und sichern nachhaltiges Wachstum für unsere Heimat“, ergänzt Bürgermeister Dr. Tom Tenostendarp. Der Haushalt ist öffentlich auf der Homepage der Stadt Vreden einsehbar: https://www.vreden.de/de/rat-und-verwaltung/finanzensteuern.

Auch die Rede der Kämmerin ist dort abgelegt.

Zum Hintergrund: Was ist ein städtischer bzw. kommunaler Haushalt?
Der Haushalt einer Kommune legt die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung fest. Dazu gehören zum Beispiel Einnahmen und Ausgaben, Investitionen oder die Aufnahme und Tilgung von Krediten. Der Haushalt wird durch den Stadtrat beschlossen. Er ermächtigt die Verwaltung, zum Beispiel Ausgaben in dem speziellen Jahr zu tätigen. Jedes Jahr muss der Haushalt neu vom Stadtrat beschlossen werden. Als Anlage zur Haushaltssatzung wird unter anderem der Stellenplan ausgewiesen.

Neben der rechtsverbindlichen Bindungswirkung nach innen zwischen Rat und Verwaltung entfaltet der Haushalt auch eine Bindungswirkung nach außen. Die Haushaltssatzung kann auch Steuersätze festlegen, die die Bürgerinnen und Bürger oder die Vredener Unternehmen direkt betreffen, zum Beispiel die Grundsteuer oder die Gewerbesteuer.

Der Haushalt soll Transparenz herstellen, was sich ebenfalls in den Vorschriften über den Aufbau und die öffentliche Auslegung niederschlägt. Zuletzt steuert der Rat durch den Haushalt wesentliche Teile der Verwaltungstätigkeit. Grundlage des Haushalts ist die kommunale Selbstverwaltung, zu der als wesentlicher Teil unter anderem die Finanzhoheit gerechnet wird.

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