Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen ist im März 2026 weiter gesunken. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker jetzt mit. „Der deutliche Rückgang der Arbeitslosigkeit ist ein positives Signal vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in der Weltwirtschaft“, erklärt Dr. Zwicker. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat März 2026 insgesamt 5.745 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat Februar 2026 ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 110 Personen gesunken. Im Vorjahres-Vergleich zum März 2025 hat sich die Zahl deutlich um 973 reduziert. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen im Kreisgebiet ist im Vergleich zum Vormonat um 0,1 Prozent gesunken und liegt bei 2,5 Prozent (Februar 2026: 2,6 Prozent, März 2025: 3,0 Prozent).
Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist ebenfalls zurückgegangen: Sie liegt im März 2026 bei 10.804 Personen (- 136 Personen gegenüber dem Vormonat). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im März 15.223 Personen (-177 gegenüber dem Vormonat) in 7.709 Bedarfsgemeinschaften (- 107 gegenüber dem Vormonat) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen deutlich zurückgegangen: So gab es im März 2025 noch 991 Bedarfsgemeinschaften und sogar 1.316 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mehr.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 2,5 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

