Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen ist im Dezember 2025 weiter gesunken. Das teilt Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster jetzt mit. „Das ist für die Winterperiode eine erfreuliche Entwicklung, denn zu dieser Jahreszeit steigt die Arbeitslosigkeit häufig an. Möglicherweise hat auch das Weihnachtsgeschäft mit seinem erhöhten Personalbedarf die Zahlen positiv beeinflusst“, erklärt Dr. Hörster. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat Dezember 2025 insgesamt 5.755 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat November 2025 ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 104 Personen gesunken. Im Vorjahres-Vergleich zum Dezember 2024 hat sich die Zahl deutlich um 919 reduziert. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen im Kreisgebiet ist im Vergleich zum Vormonat um 0,1 Prozent gesunken und liegt bei 2,5 Prozent (November 2025: 2,6 Prozent, Dezember 2024: 3,0 Prozent). Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist nahezu konstant geblieben: Sie liegt im Dezember 2025 bei 11.055 Personen (+ 2 Personen gegenüber dem Vormonat). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Dezember 15.664 Personen (- 53 gegenüber dem Vormonat) in 7.892 Bedarfsgemeinschaften (- 5 gegenüber dem Vormonat) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen deutlich zurückgegangen: So gab es im Dezember 2024 noch 897 Bedarfsgemeinschaften und sogar 1.147 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mehr. Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen. Die Arbeitslosenquote von 2,5 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

